Testamentsspende

Tes­ta­ments­spen­de

Ver­er­ben mit Ver­ant­wor­tung – Ihre Tes­ta­ments­spen­de für eine Welt, in der Gesund­heit kei­ne Gren­zen kennt

Mit Ihrem Tes­ta­ment kön­nen Sie über Ihr Leben hin­aus Gutes bewir­ken. Indem Sie Apo­the­ker ohne Gren­zen in Ihrem letz­ten Wil­len beden­ken, schen­ken Sie Men­schen welt­weit Zugang zu lebens­wich­ti­gen Medi­ka­men­ten und phar­ma­zeu­ti­scher Ver­sor­gung. So bleibt Ihr Enga­ge­ment leben­dig – über Gene­ra­tio­nen hinweg.

Unter­stüt­zen Sie die Arbeit von Apo­the­ker ohne Gren­zen und ermög­li­chen Sie Men­schen ein Leben in Gesund­heit. Mit einem regel­mä­ßi­gen monat­li­chen Bei­trag kön­nen wir gemein­sam lang­fris­tig hel­fen und nach­hal­ti­ge Gesund­heits­struk­tu­ren schaf­fen und sichern.

War­um ein Tes­ta­ment wich­tig ist

Ein Tes­ta­ment gibt Ihnen Sicher­heit und Gestal­tungs­frei­heit. Sie bestim­men, wer Ihr Ver­mö­gen erbt – und kön­nen über Fami­lie und Freun­de hin­aus Gutes bewir­ken. Ohne Tes­ta­ment greift die gesetz­li­che Erb­fol­ge – oft anders als gewünscht. Ihr letz­ter Wil­le stellt sicher, dass Ihr Ver­mö­gen das bewirkt, was Ihnen am Her­zen liegt.

Ver­er­ben, Ver­mächt­nis­se und Tes­ta­ment – ein­fach erklärt

Ver­er­ben

Wenn Sie jeman­den als Erbin oder Erben ein­set­zen, über­tra­gen Sie Ihr gesam­tes Ver­mö­gen mit allen Rech­ten und Pflich­ten. Wenn Sie kei­ne gesetz­li­chen Erben oder Erbin­nen haben und in Ihrem Tes­ta­ment nie­man­den als erben­de Per­son benen­nen, dann erbt der Fiskus.

Ver­mächt­nis

Ein Ver­mächt­nis ist eine geziel­te Zuwen­dung, z.B. eine bestimm­te Geld­sum­me, ein Schmuck­stück oder eine Immobilie.

Die Erben sind ver­pflich­tet, Ihr Ver­mächt­nis umzu­set­zen – unkom­pli­ziert und steu­er­frei, wenn der Emp­fän­ger gemein­nüt­zig, wie Apo­the­ker ohne Gren­zen ist.

Tes­ta­ment

Ihr Tes­ta­ment ist Ihre per­sön­li­che Ver­fü­gung über Ihr Lebens­werk. Es kann hand­schrift­lich erstellt oder nota­ri­ell beur­kun­det werden.

Wich­tig sind: Datum, Ort und Unter­schrift. Bewah­ren Sie Ihr Tes­ta­ment sicher auf – z. B. beim Amts­ge­richt, damit es im Zen­tra­len Tes­ta­ments­re­gis­ter erfasst wird.

Gesetz­li­che Erb­fol­ge & Erbanteile

Wenn Sie kein Tes­ta­ment ver­fas­sen, greift auto­ma­tisch die gesetz­li­che Erb­fol­ge nach dem Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (§§ 1922ff. BGB).

Dabei wird in Ord­nun­gen unterschieden:

Hin­weis: Nur mit einem Tes­ta­ment kön­nen Sie bestim­men, dass ein Teil Ihres Nach­las­ses zum Bei­spiel Apo­the­ker ohne Gren­zen zugutekommt.

So ver­fas­sen Sie Ihr Testament

Sie kön­nen Ihr Tes­ta­ment hand­ge­schrie­ben oder nota­ri­ell verfassen.

Hand­schrift­lich

  1. Voll­stän­dig von Hand geschrieben
  2. Mit Über­schrift („Mein Testament“)
  3. Ort, Datum und Unterschrift
  4. Ände­run­gen stets mit neu­em Datum versehen
  5. An einem siche­ren Ort auf­be­wah­ren oder beim Amts­ge­richt hinterlegen

Nota­ri­ell

Wenn Sie kom­ple­xe Rege­lun­gen pla­nen, las­sen Sie sich von einer Nota­rin oder einem Fach­an­walt für Erbrecht bera­ten. Das ist beson­ders sinn­voll bei Immo­bi­li­en, grö­ße­ren Ver­mö­gen oder Erbengemeinschaften.

For­mu­lie­rungs­bei­spie­le

„Ich set­ze Apo­the­ker ohne Gren­zen Deutsch­land e.V., Gärt­ner­stras­se 60, 80992 Mün­chen als Mit­er­ben zu einem Anteil von [x%] mei­nes Nach­las­ses ein.“

„Ich ver­ma­che Apo­the­ker ohne Gren­zen Deutsch­land e.V., Gärt­ner­stras­se 60, 80992 Mün­chen einen Betrag von [Betrag in Euro] (in Wor­ten: [Betrag aus­ge­schrie­ben]) für die phar­ma­zeu­ti­sche Not­hil­fe und huma­ni­tä­re Arbeit im In- und Ausland.“

Ihre Wir­kung mit Apo­the­ker ohne Grenzen

Mit Ihrer Tes­ta­ments­spen­de för­dern Sie phar­ma­zeu­ti­sche Hil­fe, wo sie am drin­gends­ten gebraucht wird. Ihr Nach­lass schenkt Gesund­heit, Hoff­nung und Zukunft.

Gemein­nüt­zig­keit

Apo­the­ker ohne Gren­zen ist als gemein­nüt­zig aner­kannt. Tes­ta­ments­spen­den und Ver­mächt­nis­se sind daher von der Erb­schafts­steu­er befreit. Ihr Nach­lass kommt voll­stän­dig Apo­the­ker ohne Gren­zen zugute.

Digi­ta­les Erbe – auch online vorsorgen

Nicht nur unse­re Welt wird immer digi­ta­ler – auch unser Nach­lass. Ob E‑Mail-Post­fach, Social-Media-Kon­to, Online-Ban­king oder Cloud-Spei­cher: Wir alle hin­ter­las­sen Spu­ren im Inter­net. Des­halb ist es wich­tig, auch für den digi­ta­len Nach­lass recht­zei­tig Vor­sor­ge zu treffen.

Ihre Erbin­nen und Erben über­neh­men nicht nur Ihr Ver­mö­gen, son­dern auch Ihre digi­ta­len Rech­te und Pflich­ten. Sie sind bei­spiels­wei­se dafür ver­ant­wort­lich, offe­ne Rech­nun­gen zu beglei­chen oder Online-Ver­trä­ge zu kündigen.

Damit Ihr digi­ta­ler Nach­lass nach Ihren Wün­schen gere­gelt wird, kön­nen Sie in Ihrem Tes­ta­ment fest­le­gen, wer Ihre digi­ta­len Daten ver­wal­ten oder löschen soll.

So kön­nen Sie bereits zu Leb­zei­ten vorsorgen

  1. Erstel­len Sie eine Lis­te mit allen wich­ti­gen Zugangs­da­ten (E‑Mail, Pass­wör­ter, PINs, Online-Konten).
  2. Notie­ren Sie, was mit den jewei­li­gen Kon­ten gesche­hen soll, z.B. löschen, erhal­ten oder in eine Erin­ne­rungs­sei­te umwandeln.
  3. Bewah­ren Sie die Lis­te an einem siche­ren Ort auf.
  4. Aktua­li­sie­ren Sie die Daten regel­mä­ßig und infor­mie­ren Sie eine ver­trau­te Per­son über den Aufbewahrungsort.

Tipp: Spei­chern Sie die Zugangs­da­ten ver­schlüs­selt auf einem USB-Stick oder Pass­wort-Mana­ger. So blei­ben Ihre Infor­ma­tio­nen geschützt – und Ihre Erben und Erbin­nen wis­sen, wie sie ver­ant­wor­tungs­voll damit umgehen.

Tes­ta­ment pla­nen mit dem ErbLotse

Ein Tes­ta­ment zu ver­fas­sen, wirft vie­le Fra­gen auf – recht­lich, per­sön­lich und for­mal. Der ErbLot­se unter­stützt Sie dabei Schritt für Schritt: Das digi­ta­le Tool wur­de von erfah­re­nen Jurist:innen und Notar:innen ent­wi­ckelt und hilft Ihnen, Ihren letz­ten Wil­len klar, sicher und indi­vi­du­ell zu gestalten.

Mit nur weni­gen Klicks erhal­ten Sie eine Ori­en­tie­rung, wel­che Tes­ta­ments­form für Sie geeig­net ist und wie Sie Ihre Wün­sche rechts­si­cher fest­hal­ten können.

Falls Sie zusätz­li­che Unter­stüt­zung wün­schen, steht das ErbLot­se-Team bera­tend zur Seite.

Die Nut­zung des ErbLot­sen ist kom­plett kos­ten­los – und Ihre Anga­ben blei­ben selbst­ver­ständ­lich vertraulich.

Jetzt ErbLot­se star­ten und ihr Tes­ta­ment ein­fach online vorbereiten.

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Wei­te­re Infor­ma­tio­nen

Häu­fi­ge Fra­gen zur Testamentsspende

Erb:innen tre­ten mit allen Rech­ten und Pflich­ten Ihre Rechts­nach­fol­ge ein. Ein Ver­mächt­nis dage­gen ist eine geziel­te Zuwen­dung, zum Bei­spiel ein Geld­be­trag, Schmuck oder Kunst­wer­ke. So kön­nen Sie auch mit klei­ne­ren Beträ­gen hel­fen – ein­fach und steuerfrei.

Ein Tes­ta­ment ist gül­tig, wenn es voll­stän­dig hand­schrift­lich ver­fasst, datiert und unter­schrie­ben ist. Alter­na­tiv kann es nota­ri­ell erstellt wer­den. Wich­tig: früh­zei­tig begin­nen, klar for­mu­lie­ren und regel­mä­ßig prü­fen, ob alles noch Ihren Wün­schen entspricht.

Sie soll­ten nicht erst in der letz­ten Lebens­pha­se an Ihr Tes­ta­ment den­ken. Lebens­er­eig­nis­se wie eine Hei­rat, die Grün­dung einer Fami­lie, beruf­li­che Mei­len­stei­ne, der Ein­tritt in den Ruhe­stand oder der Beginn einer unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit sind gute Anläs­se, den eige­nen Nach­lass zu regeln. Über­prü­fen Sie Ihr Tes­ta­ment alle fünf Jah­re, damit es aktu­ell bleibt.

Ja, jeder­zeit. Gül­tig ist immer das zuletzt datier­te Tes­ta­ment. Älte­re Ver­sio­nen soll­ten ver­nich­tet oder als „ungül­tig“ gekenn­zeich­net wer­den. Bei nota­ri­el­len Tes­ta­men­ten erfolgt der Wider­ruf durch Rück­nah­me beim Nachlassgericht.

In die­sem Fall greift die gesetz­li­che Erb­fol­ge – es sei denn, Sie haben eine Ersatz­re­ge­lung getrof­fen. Sie kön­nen dafür eine Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on, etwa Apo­the­ker ohne Gren­zen, als Ersatz­er­bin einsetzen.

Am sichers­ten ist die amt­li­che Ver­wah­rung beim Amts­ge­richt, wo es im Zen­tra­len Tes­ta­ments­re­gis­ter ver­merkt ist. Die ein­ma­li­ge Gebühr dafür beträgt pau­schal 75 Euro. Die Ein­tra­gung ins Zen­tra­le Tes­ta­ments­re­gis­ter kos­tet noch ein­mal 15,50 Euro (Stand 2023, www​.tes​ta​ments​re​gis​ter​.de).

Alter­na­tiv kön­nen Sie eine ver­trau­te Per­son über den Auf­be­wah­rungs­ort, zum Bei­spiel das Bank­schließ­fach oder ein Tre­sor zuhau­se, infor­mie­ren. So wird Ihr letz­ter Wil­le garan­tiert gefunden.

Das Nach­lass­ge­richt infor­miert uns, sobald das Tes­ta­ment eröff­net wird. Sie kön­nen uns aber auch schon zu Leb­zei­ten ver­trau­lich Bescheid geben – so kön­nen wir Ihre Wün­sche bes­ser ver­ste­hen und sicher­stel­len, dass Ihr Wil­le genau umge­setzt wird.

Ja. Sie kön­nen Ihren Nach­lass the­ma­tisch oder regio­nal wid­men, zum Bei­spiel für phar­ma­zeu­ti­sche Not­hil­fe in Kri­sen­ge­bie­ten oder Pro­jek­te in Deutsch­land. Wir emp­feh­len, den Zweck nicht zu eng zu fas­sen, denn nie­mand weiß, wann ein Erb­fall ein­tritt und wel­che Hil­fe dann am drin­gends­ten gebraucht wird.

Ja. Über die Apo­the­ke­rin­nen Dr. Anne­lie­se und Lore Bopp Stif­tung kön­nen Sie mit einer Zustif­tung dau­er­haft hel­fen. Ihre Zustif­tung stärkt das Kapi­tal und ermög­licht lang­fris­ti­ge Hil­fe für Men­schen in Not.

Natür­lich. Sie kön­nen Apo­the­ker ohne Gren­zen auch Immo­bi­li­en, Wert­pa­pie­re, Kunst oder Schmuck ver­ma­chen. Für Grund­stü­cke oder Häu­ser emp­feh­len wir ein nota­ri­el­les Tes­ta­ment, damit die Über­tra­gung rechts­si­cher erfol­gen kann.