Ukraine-Spenden bis zu 300 Euro – Regelung vereinfachter Zuwendungsnachweis:
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.
Liebe Spender, wir arbeiten mit Hochdruck an einer schnellen Spendenquittung-Versendung. Wir bitten um etwas Geduld! Bei allen Spenden im Wert bis zu 300 Euro bitten wir den Kontoauszug sowie unseren AoG-Beleg beim Finanzamt vorzulegen.
AoG-Vereinfachter Spendennachweis: Hier
AoG-Freistellungsbescheid: Hier