Die Geschicke des Verbands leitet ein siebenköpfiger Vorstand. Er trifft alle Entscheidungen, soweit sie nicht von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Das Gremium wird von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre neu gewählt. Die Mehrheit der Vorstandmitglieder müssen Apothekerinnen oder Apotheker sein.
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